ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 
  1. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie dürfen Dritten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns  Schadensersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.
  2. Die in unseren Angeboten gemachten Angaben basieren regelgemäß auf den uns erteilten Informationen. Wir sind bemüht, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir aber nicht übernehmen.
  3. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen, und auf Verlangen auch zu belegen.
  4. Wird dem Empfänger ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbieter die Vorkenntnis schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten.
  5. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, ist der Empfänger verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen, oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.
  6. Die bei Vermittlung bzw. Nachweis eines Objektes bei Vertragsabschluss fällig werdenden ortsüblichen Vermittlungs- und Nachweisgebühren sind, wenn nicht anders vereinbart, von der Mieter- bzw. Käuferseite zu tragen. Dies gilt insbesondere, wenn wir von Mieter- bzw. Käuferseite beauftragt worden sind, einen Vertragsabschluss herbeizuführen.
    A. Kauf und Verkauf
    (dies gilt auch für unsere Objekte, die über die Versteigerung erworben werden können)
    a) Bei Kauf oder Verkauf von Grundbesitz, für den Nachweis oder die Vermittlung 3% zuzüglich gesetzl. Mwst Eigentumswohnungen und Eigenheime werden wie Grundbesitz behandelt.
    b) Bei Tausch von Grundbesitz 3% zuzüglich gesetzl. Mwst von jedem Tauschobjekt.
    c) Für den Nachweis oder die Vermittlung von zur Zwangsversteigerung gelangenden Objekten 3% zuzüglich gesetzl. Mwst, die zu errechnen sind aus den Gesamtaufwendungen des Erstehers einschließlich bestehenbleibender Rechte.
    d) Für den Nachweis oder die Vermittlung von Erbbauverträgen für 1) Unbebaute Grundstücke 1% zuzüglich gesetzl. Mwst, der während der Vertragsdauer zu zahlenden Erbpachtsumme. 2) Bebaute Grundstücke wie bei d)1) zuzüglich 3% des Kaufpreises, zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer für die Gebäude und sonstiges Zubehör.
    e) Bei projektierten bzw. im Bau befindlichen Objekten, für den Nachweis oder die Vermittlung 3% zzgl. gesetzl. Mwst. des Projektgesamtpreises bzw. der Gesamtbauleistung.
    B. Vermietungen und Verpachtungen
    a) Die Gebühr für den Nachweis oder die Vermittlung gewerblicher Räume beträgt für die ersten 5 Jahre 4% zuzüglich gesetzl. Mwst, für die fünf Jahre überschreitende Vertragsdauer 1% zuzüglich gesetzl. Mwst der Gesamtsumme der während der Vertragsdauer zu zahlenden Bruttomiete oder Bruttopacht, jedoch nicht weniger als 2 Monatsmieten zuzüglich gesetzl. Mwst. Auch bei Vermietungen oder Verpachtungen von weniger als einjähriger Vertragsdauer ist eine Nachweis- oder Vermittlungsgebühr von 2 Monatsmieten zuzüglich gesetzl. Mwst. zu zahlen.
    b) Bei Wohnungsmietverträgen beträgt die Gebühr zwischen 1,0 und 2,0 Monatsmieten zuzüglich gesetzl. Mwst.
    c) Für Option und Vormietsrecht 0,5 Monatsmieten zuzüglich gesetzl. Mwst.
    d) Nebenspesen für Heizung und Warmwasser etc. bleiben für die Berechnung der Gebühr außer Betracht.
  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verträge mit Kaufleuten ist Kaiserslautern.
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